Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Rauchwarnmelder regelt entweder die Bauaufsicht mittels Baugenehmigung oder der Bedarf durch den Versicherungsschutz nach VdS.
Der Vorteil der Rauchwarnmeldern besteht darin, dass auch in Abwesenheit von Personen ein Brand frühest möglich erkannt wird und die Feuerwehr diesen auch noch in der Entstehungsphase löschen kann. Nachteilig an einem Rauchwarnmelder ist die Möglichkeit des Auftretens von Falschalarmen, ausgelöst durch Fehlauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Druckknopfmelder.
In der Regel sind mehrere Rauchwarnmelder zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst, so dass man beim Auslösen schon die örtlichkeit sehr genau feststellen kann. Bei Anlagen mit aktuellem Technikstand werden die Teilnehmer auf einem Datenbus in einem Ring zusammengeschaltet, so dass bei Ausfall einer Seite der Leitung die Anlage über die andere Seite der Leitung die Teilnehmer erkennen und auswerten kann.
Die Technik der Auswertung der Funk-Rauchmelder von TELENOT ist identisch mit jener der konventionellen Rauchmelder.
Die Einbindung in eine Sicherheitslösung in das System Loop 4000 erfolgt allerdings nicht über Kabel, sondern per Funktechnik.
Wichtig: Für eine fehlerfreie Installation muss im Vorfeld die Funkausleuchtung im Objekt durchgeführt werden.

Er ist speziell für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet und erfüllt die relevanten ATEX-Richtlinien.
Dazu gehört beispielsweise ein robustes Design, das ihn widerstandsfähig gegenüber äußeren Einflüssen wie Staub, Feuchtigkeit oder chemischen Substanzen macht.
Konstruktionsbedingt können sich im Gehäuseinneren keine Funken oder thermische Effekte bilden, die eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen lassen.
Darüber hinaus verfügt er über eine besonders empfindliche optische Sensorik, die bereits geringe Mengen an Rauch erkennt.

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